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   BVerwG, 23.07.1980 - 8 C 34.79   

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https://dejure.org/1980,3017
BVerwG, 23.07.1980 - 8 C 34.79 (https://dejure.org/1980,3017)
BVerwG, Entscheidung vom 23.07.1980 - 8 C 34.79 (https://dejure.org/1980,3017)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Juli 1980 - 8 C 34.79 (https://dejure.org/1980,3017)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Entscheidungserheblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines Einberufungsbescheides - Erfordernis einer vollziehbaren Musterungsentscheidung als Grundlage der Einberufung - Unvollständigkeit eines Musterungsbescheides wegen fehlender Festsetzung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 06.12.1971 - VIII C 75.70

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 23.07.1980 - 8 C 34.79
    Das angefochtene Urteil hat dazu unter Hinweis auf u.a. BVerwGE 39, 128 (131) [BVerwG 06.12.1971 - VIII C 75/70] ausgeführt, der Zurückstellungsantrag des Klägers sei unanfechtbar abgelehnt worden.

    Damit ist in bezug auf den damals geltend gemachten Zurückstellungsgrund eine abermalige Sachprüfung durch das Gericht nicht zulässig (vgl. BVerwGE 39, 128 [131]).

  • BVerwG, 06.12.1978 - 8 C 59.77

    Verwendungsgrad - Rechtswidrige Musterungsentscheidung - Eintritt der

    Auszug aus BVerwG, 23.07.1980 - 8 C 34.79
    Sie rügt Verletzung materiellen Bundesrechts, insbesondere der §§ 3 a, 21 des Wehrpflichtgesetzes - WPflG -, und führt aus, das angefochtene Urteil stehe in unvereinbarem Gegensatz zu dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. Dezember 1978 - BVerwG 8 C 59.77 -, wonach ein wegen Fehlens des Verwendungsgradesunvollständiger, aber nicht angefochtener Musterungsbescheid Grundlage der Einberufung sein könne.

    In dem von der Beklagten angeführten Urteil von 6. Dezember 1978 - BVerwG 8 C 59.77 - hat der Senat jedoch entschieden, daß ein unanfechtbar gewordener Musterungsbescheid als Grundlage für eine Einberufung nur dann ausscheidet, wenn er an einem so schwerwiegenden Mangel leidet, daß er nichtig ist; ein nichtiger Verwaltungsakt ist unwirksam (§ 43 Abs. 3 VwVfG).

  • BVerwG, 26.06.1969 - VIII C 36.69

    Anfechtung von Musterungsbescheid und Einberufungsbescheid - Zurückstellung vom

    Auszug aus BVerwG, 23.07.1980 - 8 C 34.79
    Der Kläger ist darauf zu verweisen, neue Umstände, die in entsprechender Anwendung der Entlassungsvorschriften seine Entlassung aus dem durch die Einberufung gestaltend bereits begründeten Wehrdienstverhältnis rechtfertigen könnten, außer durch isolierten Antrag gegebenenfalls auch verteidigungsweise gegenüber einer künftig ergehenden Dienstantrittsanordnung geltend zu machen (vgl. Urteil vom 26. Juni 1969 - BVerwG 8 C 36.69 - [Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 38 = BWV 1969, 257; in BVerwGE 32, 243 nur teilweise abgedruckt]).
  • BVerwG, 28.01.1971 - VIII C 90.70

    Einberufung zum Wehrdienst - Erhebung einer Verpflichtungsklage

    Auszug aus BVerwG, 23.07.1980 - 8 C 34.79
    Ob der Einberufungsbescheid rechtmäßig ist, beurteilt sich nach der in dem darin festgesetzten Gestellungszeitpunkt, dem 2. Januar 1979, gegebenen Sach- und Rechtslage (BVerwGE 37, 151 [BVerwG 28.01.1971 - VIII C 90/70] [152]).
  • BVerwG, 13.11.1974 - VIII C 102.73

    Anfechtung einer Diensteintrittsanordnung - Erledigung einer

    Auszug aus BVerwG, 23.07.1980 - 8 C 34.79
    Da sich eine solche Dienstantrittsanordnung inhaltlich grundsätzlich aus dem Einberufungsbescheid rechtfertigen würde (vgl. BVerwGE 47, 169 [171]), kann entgegen der Ansicht des Klägers eine Entscheidung über die Rechtmäßigkeit des Einberufungsbescheides nicht entbehrlich geworden sein.
  • BVerwG, 25.02.1976 - 8 C 21.75

    Musterungsbescheid - Festsetzung von Verwendungsgraden - Wehrersatzbehörde -

    Auszug aus BVerwG, 23.07.1980 - 8 C 34.79
    Dieser Musterungsbescheid war zwar unvollständig, weil er dem Erfordernis nicht genügt, nicht nur den Tauglichkeitsgrad (§ 8 a Abs. 1 Satz 1 WPflG), sondern für den als wehrdienstfähig gemusterten Kläger außerdem den ihm zukommenden Verwendungsgrad (§ 8 a Abs. 2 Satz 1 WPflG) musterungsbehördlich festzusetzen (vgl. z.B. BVerwGE 50, 238).
  • BVerwG, 11.03.1983 - 8 C 141.81

    Vollziehbare Musterungsentscheidung als Grundlage der Einberufung zum

    Im übrigen kann selbst ein in Ermangelung des Verwendungsgrades rechtswidriger Musterungsbescheid nach Eintritt der Bestandskraft Grundlage der Einberufung sein (Urteile vom 6. Dezember 1978 - BVerwG 8 C 59.77 - Buchholz 448.0 § 8 a WPflG Nr. 27 S. 43 [45 f.], vom 24. Oktober 1979 - BVerwG 8 C 20.79 - Buchholz 448.5 § 13 MustVO Nr. 16 S. 14 f. undvom 23. Juli 1980 - BVerwG 8 C 34.79 - Buchholz 448.0 § 8 a WPflG Nr. 30 S. 57 f.).
  • BVerwG, 16.05.2001 - 6 B 26.01

    Darlegung eines Zulassungsgrundes in der erforderlichen Weise in der

    Soweit mit Blick auf das nunmehr vorgelegte ärztliche Attest vom 2. April 2001 nach Abschluss der gerichtlichen Tatsacheninstanz durch das am 15. März 2001 zugestellte Urteil des Verwaltungsgerichts eine Änderung der Sachlage eingetreten sein sollte, ist der Kläger darauf zu verweisen, neue Umstände, die in Anwendung der Entlassungsvorschriften seine Entlassung aus dem durch die Einberufung gestaltend bereits begründeten Wehrdienstverhältnis rechtfertigen könnten (vgl. hier § 29 Abs. 4 Nr. 1 WPflG), durch Antrag gegenüber der Beklagten geltend zu machen (vgl. Urteil vom 23. Juli 1980 - BVerwG 8 C 34.79 -, Buchholz 448.0 § 8 a WPflG Nr. 30 - dort allerdings nur teilweise abgedruckt - unter ausdrücklichem Hinweis auf das Urteil vom 26. Juni 1969 - BVerwG 8 C 36.69 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 38).
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